Rechtsprechung
   OLG Köln, 25.08.1998 - 15 U 20/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,3867
OLG Köln, 25.08.1998 - 15 U 20/98 (https://dejure.org/1998,3867)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.08.1998 - 15 U 20/98 (https://dejure.org/1998,3867)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. August 1998 - 15 U 20/98 (https://dejure.org/1998,3867)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eignung des "ausgeliehenen" Arbeitnehmers für die vertraglich vorgesehene Tätigkeit vor Ort als Pflicht des entleihenden Arbeitgebers; "Ausgeliehener" Arbeitnehmer als Verrichtungsgehilfe oder Erfüllungsgehilfe seines Arbeitgebers

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 10; PflVG § 3; BGB § 278
    Grenzen der Haftung für ausgeliehenen Arbeitnehmer

  • hirschra.de

    Grenzen der Haftung für ausgeliehene Arbeitnehmer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AKB § 10; PflVG § 3; BGB § 278
    Der "ausgeliehene" Arbeitnehmer ist weder Verrichtungs- noch Erfüllungsgehilfe seines Arbeitgebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • drschmel.de (Kurzinformation)

    Haftung für Schäden durch einen Leiharbeiter

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Haftet ein Unternehmer für Schäden, die ein entliehener Arbeitnehmer einem Dritten zufügt? (IBR 1999, 269)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1999, 1497
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.03.1971 - VI ZR 138/69

    Echtes Leiharbeitsverhältnis - Unternehmerhaftung - Eignung derArbeiter -

    Auszug aus OLG Köln, 25.08.1998 - 15 U 20/98
    Dies kennzeichnet das Rechtsverhältnis als einen Leiharbeitsvertrag, bei dem der entsendende Unternehmer nicht dafür einzustehen hat, daß der von ihm verliehene Arbeitnehmer die ihm an Ort und Stelle übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß erfüllt (BGH VersR 1971, 569).

    Die Darlegungs- und Beweislast für die objektive Pflichtverletzung liegt bei dem Anspruchsteller (BGH VersR 71, 569).

  • BGH, 29.03.1988 - VI ZR 311/87

    Eintrittspflicht des Kfz-Haftpflichtversicherers beim Einsatz eines Kranwagens

    Auszug aus OLG Köln, 25.08.1998 - 15 U 20/98
    Damit fehlt es an dem für eine Haftung nach den §§ 7 StVG, 3 Nr. 1 PflVG erforderlichen verkehrstechnischen Zusammenhang (vgl. dazu BGH NJW-RR 1988, 985; Geigel/Kunschert, Der Haftpflichtprozeß, 21. Aufl. Kap. 25, Rdn. 34 u. 35 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 23.12.1994 - 22 U 127/94

    Kranführer als Verrichtungsgehilfe

    Auszug aus OLG Köln, 25.08.1998 - 15 U 20/98
    Eine solche Einflußnahme auf den Kranführer P. war auf der Baustelle ausschließlich der Fa. D. Baustoffwerke GmbH & Co KG bzw. deren weisungsberechtigten Mitarbeitern möglich, so daß auch nur diese, nicht aber die Fa. A. Kranvermietung GmbH zum Unfallzeitpunkt haftungsrechtlich als Geschäftsherr des Kranführers in Betracht kommmt (vgl. zu einem ähnlich gelagerten Fall OLG Düsseldorf VersR 79, 674 sowie VersR 96, 511).
  • OLG Düsseldorf, 12.12.1978 - 4 U 77/78

    Miete; Bagger mit Führer; Geschäftsherr; Strom-Versorgungsunternehmen; Kabel;

    Auszug aus OLG Köln, 25.08.1998 - 15 U 20/98
    Eine solche Einflußnahme auf den Kranführer P. war auf der Baustelle ausschließlich der Fa. D. Baustoffwerke GmbH & Co KG bzw. deren weisungsberechtigten Mitarbeitern möglich, so daß auch nur diese, nicht aber die Fa. A. Kranvermietung GmbH zum Unfallzeitpunkt haftungsrechtlich als Geschäftsherr des Kranführers in Betracht kommmt (vgl. zu einem ähnlich gelagerten Fall OLG Düsseldorf VersR 79, 674 sowie VersR 96, 511).
  • OLG Brandenburg, 15.09.2005 - 12 U 72/05

    Haftung bei Arbeitsunfall: Selbständiger Kranführer ein Verrichtungsgehilfe eines

    In einem solchen Fall ist somit nicht die Rechtsvorgängerin der Beklagten zu 2., sondern die Fa. A. als Geschäftsherr anzusehen (vgl. OLG Düsseldorf BauR 1996, 136, 137; OLG Köln VersR 1999, 1497).
  • OLG Saarbrücken, 20.06.2018 - 5 U 13/18

    Auslegung einer an Konzern gerichteten Willenserklärung bezüglich Vertragspartner

    Damit fehlte es an dem für die Haftung nach § 7 Abs. 1 StVG erforderlichen verkehrstechnischen Zusammenhang (vgl. OLG Köln, VersR 1999, 1497; KG, KGR 1994, 18; OLG Brandenburg, OLGR 2006, 186).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 10.11.1998 - 5 U 114/98   

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https://dejure.org/1998,13137
OLG Oldenburg, 10.11.1998 - 5 U 114/98 (https://dejure.org/1998,13137)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 10.11.1998 - 5 U 114/98 (https://dejure.org/1998,13137)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 10. November 1998 - 5 U 114/98 (https://dejure.org/1998,13137)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2180 Abs. 3 BGB; § 1952 Abs. 1 BGB; § 2180 Abs. 1 BGB; § 2180 Abs. 2 BGB
    Annahme eines Vermächtnisses durch schlüssiges Verhalten; Anforderungen an eine bewusste Inanspruchnahme der Wohnung als Vermächtnisgegenstand; Konkludente Annahme durch bloßes Wohnenbleiben

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Annahme eines Vermächtnisses durch schlüssiges Verhalten; Anforderungen an eine bewusste Inanspruchnahme der Wohnung als Vermächtnisgegenstand; Konkludente Annahme durch bloßes Wohnenbleiben

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 1618
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 12.01.2011 - IV ZR 230/09

    Gemeinschaftliches Testament: Ausschlagungsfrist für ein Vermächtnis an den

    Allerdings lässt das bloße Wohnenbleiben in einer durch Vermächtnis zugewandten Wohnung allein nicht ohne weiteres auf eine konkludente Annahmeerklärung schließen (OLG Oldenburg, FamRZ 1999, 1618).
  • OLG Saarbrücken, 10.05.2023 - 5 U 57/22

    Folgen einer Veräußerung von Nachlassgrundstück durch Vermächtnisnehmer und

    Für den Beschwerten muss erkennbar zum Ausdruck gebracht werden, dass der Begünstigte das Vermächtnis annimmt (vgl. OLG Stuttgart, ZEV 1998, 24; OLG Karlsruhe, ErbR 2017, 573); das bloße Wohnenbleiben in einer durch Vermächtnis zugewandten Wohnung allein etwa lässt nicht ohne weiteres auf eine konkludente Annahmeerklärung schließen (BGH, Urteil vom 12. Januar 2011 - IV ZR 230/09, NJW 2011, 1353; OLG Oldenburg, FamRZ 1999, 1618).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 09.10.1998 - 3 W 190/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,2286
OLG Zweibrücken, 09.10.1998 - 3 W 190/98 (https://dejure.org/1998,2286)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 09.10.1998 - 3 W 190/98 (https://dejure.org/1998,2286)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 09. Oktober 1998 - 3 W 190/98 (https://dejure.org/1998,2286)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung einer Betreuervergütung nebst Auslagen gegen die Landeskasse wegen Mittellosigkeit des Betreuten; Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bestimmung der Mittellosigkeit ; Ermittlung der Einkünfte und des Vermögens des Betreuten zum Zeitpunkt der letzten ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mittellosigkeit, maßgeblich Zeitpunkt der letzten Tatsacheninstanz

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 1999, 21
  • FamRZ 1999, 799
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (8)

  • KG, 08.07.1997 - 1 W 7404/95

    Prüfung einer Mittellosigkeit im Zeitpunkt der Entscheidung der letzten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.10.1998 - 3 W 190/98
    Im Ausgangspunkt geht das Landgericht zutreffend davon aus, daß die Bestimmung des Begriffes der Mittellosigkeit eines Betreuten bereits nach derzeitiger Rechtslage durch Heranziehung der Vorschriften des BSHG erfolgt (Senat, Beschluß vom 13. März 1998 - 3 W 45/98 - BayObLG FamRZ 1995, 1599, 1600; FGPrax 1997, 102; KG FGPrax 97, 224 = NJW-RR 1998, 436, 437; Palandt/Diederichsen, BGB 58. Aufl. § 1835 Rn. 16 jew. m. w. N. auch zu den abweichenden Auffassungen; zur Rechtslage ab 1. Januar 1999 vgl. Art. 1 Nr. 10 BtÄndG vom 25. Juni 1998, BGBl. 1998, 1580, 1581 f.).

    Abzustellen ist vielmehr entsprechend dem sich aus § 23 FGG ergebenden Grundsatz, daß das Landgericht in den Grenzen des Rechtsmittels vollständig an die Stelle der ersten Instanz tritt, auf die Einkünfte und das Vermögen des Betreuten zum Zeitpunkt der letzten Tatsacheninstanz (vgl. Senat aaO; BayObLG, BtPrax 1996, 29; BayObLGZ 1997, 335, 337 = NJW-RR 1998, 656; KG FGPrax 1997, 224 = NJW-RR 1998, 436; Palandt/Diederichsen aaO, § 1835 Rn. 16 jew. m. w. N.).

    Dies soll gerade vermeiden, daß eine Person, die auf Dauer Sozialhilfeleistungen bezieht, nicht als mittellos im Sinne des § 1835 Abs. 4 BGB angesehen wird (vgl. SchlHOLG SchlHA 1994, 203, 204; BayObLGZ 1995, 212, 214; KG FGPrax 1997, 224 = NJW-RR 1998, 436, 437).

    der Verordnung zur Durchführung des Bundessozialhilfegesetzes in der Fassung vom 23. Juli 1996 (BGB1. I S. 1088) ein Freibetrag von 8.000,- DM angemessen ist (so BayObLGZ 1995, 212, 214; FGPrax 1997, 102; KG FGPrax 1997, 224 = NJW-RR 1998, 436, 437) oder ob in der Regel nur von einem Schonvermögen in Höhe von 4.500,- DM auszugehen ist (Beschlüsse des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 21. Januar 1998 - 1 T 347/97 - und vom 12. Februar 1996 - 1 T 21/96 -).

  • BayObLG, 26.11.1997 - 3Z BR 149/97

    Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers bei Tod des Betreuten - Festsetzung gegen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.10.1998 - 3 W 190/98
    Abzustellen ist vielmehr entsprechend dem sich aus § 23 FGG ergebenden Grundsatz, daß das Landgericht in den Grenzen des Rechtsmittels vollständig an die Stelle der ersten Instanz tritt, auf die Einkünfte und das Vermögen des Betreuten zum Zeitpunkt der letzten Tatsacheninstanz (vgl. Senat aaO; BayObLG, BtPrax 1996, 29; BayObLGZ 1997, 335, 337 = NJW-RR 1998, 656; KG FGPrax 1997, 224 = NJW-RR 1998, 436; Palandt/Diederichsen aaO, § 1835 Rn. 16 jew. m. w. N.).
  • OLG Schleswig, 18.03.1994 - 2 W 161/93

    Betreuter; Mittellosigkeit; Ermittlung; Einkommensgrenze ; Sozialhilfe;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.10.1998 - 3 W 190/98
    Dies soll gerade vermeiden, daß eine Person, die auf Dauer Sozialhilfeleistungen bezieht, nicht als mittellos im Sinne des § 1835 Abs. 4 BGB angesehen wird (vgl. SchlHOLG SchlHA 1994, 203, 204; BayObLGZ 1995, 212, 214; KG FGPrax 1997, 224 = NJW-RR 1998, 436, 437).
  • BayObLG, 07.06.1995 - 3Z BR 39/95

    Mittellosigkeit eines Betreuten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.10.1998 - 3 W 190/98
    Im Ausgangspunkt geht das Landgericht zutreffend davon aus, daß die Bestimmung des Begriffes der Mittellosigkeit eines Betreuten bereits nach derzeitiger Rechtslage durch Heranziehung der Vorschriften des BSHG erfolgt (Senat, Beschluß vom 13. März 1998 - 3 W 45/98 - BayObLG FamRZ 1995, 1599, 1600; FGPrax 1997, 102; KG FGPrax 97, 224 = NJW-RR 1998, 436, 437; Palandt/Diederichsen, BGB 58. Aufl. § 1835 Rn. 16 jew. m. w. N. auch zu den abweichenden Auffassungen; zur Rechtslage ab 1. Januar 1999 vgl. Art. 1 Nr. 10 BtÄndG vom 25. Juni 1998, BGBl. 1998, 1580, 1581 f.).
  • BayObLG, 09.11.1995 - 3Z BR 223/95

    Zeitpunkt zur Feststellung der Mittellosigkeit

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.10.1998 - 3 W 190/98
    Abzustellen ist vielmehr entsprechend dem sich aus § 23 FGG ergebenden Grundsatz, daß das Landgericht in den Grenzen des Rechtsmittels vollständig an die Stelle der ersten Instanz tritt, auf die Einkünfte und das Vermögen des Betreuten zum Zeitpunkt der letzten Tatsacheninstanz (vgl. Senat aaO; BayObLG, BtPrax 1996, 29; BayObLGZ 1997, 335, 337 = NJW-RR 1998, 656; KG FGPrax 1997, 224 = NJW-RR 1998, 436; Palandt/Diederichsen aaO, § 1835 Rn. 16 jew. m. w. N.).
  • LG Berlin, 05.05.1997 - 87 T 366/96
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.10.1998 - 3 W 190/98
    Während das Landgericht hier auf den Zeitpunkt der Vergütungsfestsetzung durch das Amtsgericht abstellt, wird daneben die Ansicht vertreten, bei Prüfung der Mittellosigkeit eines Betroffenen komme es auf die Vermögensverhältnisse am Ende desjenigen Abrechnungszeitraums an, für den der Betreuer seine Vergütung verlange (vgl. LG Berlin, BtPrax 1997, 204 mit Nachweisen zur früheren Rechtsprechung des KG).
  • OLG Schleswig, 20.07.1998 - 3 W 45/98
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.10.1998 - 3 W 190/98
    Im Ausgangspunkt geht das Landgericht zutreffend davon aus, daß die Bestimmung des Begriffes der Mittellosigkeit eines Betreuten bereits nach derzeitiger Rechtslage durch Heranziehung der Vorschriften des BSHG erfolgt (Senat, Beschluß vom 13. März 1998 - 3 W 45/98 - BayObLG FamRZ 1995, 1599, 1600; FGPrax 1997, 102; KG FGPrax 97, 224 = NJW-RR 1998, 436, 437; Palandt/Diederichsen, BGB 58. Aufl. § 1835 Rn. 16 jew. m. w. N. auch zu den abweichenden Auffassungen; zur Rechtslage ab 1. Januar 1999 vgl. Art. 1 Nr. 10 BtÄndG vom 25. Juni 1998, BGBl. 1998, 1580, 1581 f.).
  • LG Arnsberg, 11.03.1996 - 6 T 550/95
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.10.1998 - 3 W 190/98
    Ebenso wie Ansprüche des Betreuten einen Vermögenswert darstellen können (vgl. LG Aachen FamRZ 1998, 119), dürfen gegen ihn gerichtete Forderungen nicht unberücksichtigt bleiben.
  • BGH, 06.02.2013 - XII ZB 582/12

    Vergütungsanspruch des Betreuers bei Mittellosigkeit des Betreuten:

    Hierfür bedarf es zumindest einer Konkretisierung der Rückforderung durch Leistungsbescheid oder Überleitungsanzeige (BayObLG BtPrax 2002, 262; LG Koblenz FamRZ 2004, 1899, 1900; aA OLG Zweibrücken BtPrax 1999, 32).
  • LG Kassel, 06.06.2018 - 3 T 141/18

    Einem Betreuten, der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen im Sinne der §§

    Die dabei einzusetzenden Mittel bestimmen sich gemäß § 1836c BGB im Einzelnen nach den §§ 87 und 90 SGB XII. Durch diese Verweisung soll verhindert werden, dass die für eine Gewährung von Sozialhilfe maßgebenden Merkmale dauerhaft von den Kriterien abweichen, unter denen der Betroffene selbst für die Vergütung des ihm beigeordneten Betreuers einzustehen hat (vgl. OLG Zweibrücken, FamRZ 1999, 799, 800; OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.11.2003 - 20 W 269/03; Kammer, Beschluss vom 11.04.2001 - 3 T 163/01; Beschluss vom 06.07.2006 - 3 T 369/06).
  • LG Kassel, 17.10.2013 - 3 T 342/13

    Geldbetrag aus Erbteilsübertragung kein Schonvermögen

    Die dabei einzusetzenden Mittel bestimmen sich gemäß § 1836c BGB im Einzelnen nach den §§ 87 und 90 SGB XII. Durch diese Verweisung soll verhindert werden, dass die für eine Gewährung von Sozialhilfe maßgebenden Merkmale dauerhaft von den Kriterien abweichen, unter denen der Betroffene selbst für die Vergütung des ihm beigeordneten Betreuers einzustehen hat (vgl. OLG Zweibrücken, FamRZ 1999, 799, 800; OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.11.2003 - 20 W 269/03; Kammer, Beschluss vom 11.04.2001 - 3 T 163/01;Beschluss vom 06.07.2006 - 3 T 369/06).
  • OLG Stuttgart, 29.06.2007 - 8 W 245/07

    Tod des Betreuten: Fortsetzung eines Regreßverfahrens gegen die Rechtsnachfolger

    Im Einzelnen wird verwiesen auf die Ausführungen in der Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 8. Oktober 2003, auch soweit dieses die Erforderlichkeit einer Divergenzvorlage nach § 28 Abs. 2 FGG im Hinblick auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken (BtPrax 1999, 32) verneint, da diese noch zur Rechtslage vor dem 1. Januar 1999 ergangen ist.
  • BayObLG, 08.10.2003 - 3Z BR 100/03

    Berechnung des Vermögens eines Betreuten - Betreuungssache, Vergütung,

    bb) Allerdings hat das Oberlandesgericht Zweibrücken (BtPrax 1999, 32) insoweit eine abweichende Auffassung vertreten, als es einen durch Leistungsbescheid konkretisierten Rückgriffsanspruch des Sozialhilfeträgers als vermögensmindernd angesehen hat.
  • OLG Frankfurt, 15.02.2001 - 20 W 23/00

    Betreuervergütung: Berücksichtigung eines Bestattungsvorsorgevertrags bei

    Für die Beurteilung der Mittellosigkeit des Betreuten ist auf den Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz abzustellen (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 474 und BtPrax 1996, 29; OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 799; Palandt/Diederichsen, BGB, 60. Aufl., § 1836 d Rn. 2).
  • OLG Frankfurt, 03.12.2002 - 20 W 366/02

    Betreuung: Festsetzung von Regreßzahlungen des Betreuten wegen von der

    Maßgeblich für die Beurteilung der Mittellosigkeit des Betreuten ist der Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 474 und BtPrax 1996, 29; OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 799; OLG Frankfurt am Main FGPrax 2001, 116).
  • BayObLG, 31.07.2002 - 3Z BR 115/02

    Vermögen des Betroffenen bei Verbindlichkeiten gegenüber Sozialhilfeträger

    OLG Zweibrücken vom 9.10.1998 (BtPrax 1999, 32/33) zugrunde liegt, im vorliegenden Fall hinsichtlich des einzusetzenden Vermögens noch kein Leistungsbescheid ergangen.
  • OLG Frankfurt, 05.02.2001 - 20 W 323/00

    Betreuervergütung: Anspruch auf Verschaffung des Eigentums an einer

    Für die Beurteilung der Mittellosigkeit des Betreuten ist auf den Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz abzustellen (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 474; OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 799; Palandt/Diederichsen, BGB, 60. Aufl., § 1836 d Rn. 2).
  • OLG Zweibrücken, 25.08.2000 - 3 W 151/00

    Bestimmung des Schonvermögens

    Allerdings käme es bei dem festgestellten Kontostand der Betroffenen von ca. 5 000,-- DM auf die Frage eines erhöhten Schonvermögens nach § 25 f Abs. 2 BVG nicht an, wenn der ihr zu belassende Barbetrag ohnehin bei 8 000,-- DM läge (vgl. zur Rechtsprechung vor der Änderung durch das Betreuungsänderungsgesetz vom 25. Juni 1998 BayObLGZ 1995, 212, 214; FG-Prax 1997, 102; KG FG-Prax 1997, 224 = NJW-RR 1998 436, 437; offengelassen Senat Beschluss vom 9. Oktober 1998 - 3 W 190/98 - veröffentlicht OLGR 1999, 106,, 108 = Bt-Prax 99, 32, 33).
  • OLG Frankfurt, 15.03.2001 - 20 W 311/00

    Vergütung des Betreuers - Mittellosigkeit des Betreuten

  • OLG Frankfurt, 11.02.2002 - 20 W 312/01

    Betreuervergütung: Zeitpunkt für die Beurteilung der Mittellosigkeit, wenn die

  • LG Kassel, 23.12.2011 - 3 T 652/11
  • OLG Köln, 13.09.2000 - 16 Wx 97/00

    Schonbetrag für den mittellosen Betreuten

  • LG Koblenz, 17.05.2004 - 2 T 283/04

    Rückforderung der aus der Staatskasse verauslagten Vergütung für einen Betreuer;

  • BayObLG, 31.07.2002 - 3Z BR 118/02

    Vergütungs- und Aufwendungsersatzansprüche eines Berufsbetreuers ;

  • LG Koblenz, 09.11.2005 - 2 T 661/05

    Ausgestaltung der Vergütung eines staatlich bestellten Betreuers für eine

  • OLG Dresden, 28.02.2006 - 3 W 208/06
  • OLG Dresden, 28.02.2006 - 3 W 218/06
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 07.12.1998 - 31 U 38/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,3033
OLG Hamm, 07.12.1998 - 31 U 38/98 (https://dejure.org/1998,3033)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.12.1998 - 31 U 38/98 (https://dejure.org/1998,3033)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Dezember 1998 - 31 U 38/98 (https://dejure.org/1998,3033)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz infolge der Kündigung von Geschäftsbeziehungen; Voraussetzungen eines Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter; Darlehen als Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter; Zulässigkeit der Kündigung von Geschäftsbeziehungen im Rahmen ...

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 242, 331, 823, 826
    Keine Aktivlegitimation eines bürgenden Alleingesellschafters der kreditnehmenden GmbH im Schadensersatzprozeß gegen die Bank wegen unzeitiger Zessionsoffenlegung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 556
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.09.1989 - III ZR 287/88

    Treuepflicht der darlehensgebenden Bank

    Auszug aus OLG Hamm, 07.12.1998 - 31 U 38/98
    Das ist nach der Rechtsprechung im Beispiel bei unmittelbar drohender Gefahr eines Konkurses wegen Zahlungsunfähigkeit der Fall (BGH, NJW-RR 90, 110).
  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03

    Zur Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und

    (1) Danach wird ein Dritter nur dann in die aus einem Vertrag folgenden Sorgfalts- und Schutzpflichten einbezogen, wenn er mit der Hauptleistung nach dem Inhalt des Vertrages bestimmungsgemäß in Berührung kommen soll und den Gefahren von (Schutz-)Pflichtverletzungen ebenso ausgesetzt ist wie der Gläubiger selbst oder die Umstände des Einzelfalles ansonsten konkrete Anhaltspunkte für den Parteiwillen ergeben, dem Schutz- und Sicherheitsbedürfnis des Dritten Rechnung zu tragen (vgl. BGHZ 49, 278, 280; 61, 227, 233; 75, 321, 325; 127, 378, 380; 138, 257, 261; OLG Hamm MDR 1999, 556, 557; st.Rspr.).

    Dieser wird von der Darlehensgewährung nur mittelbar betroffen (OLG Hamm MDR 1999, 556, 557; MünchKomm/Gottwald, BGB 4. Aufl. Bd. 2a § 328 Rdn. 143; Bruchner, in: Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch 2. Aufl. § 79 Rdn. 70; Canaris ZIP 2004, 1781, 1788; Ehricke, Festschrift für Derleder S. 341, 353; Bütter/Tonner BKR 2005, 344, 346; Hammen WuB IV A. § 328 BGB 1.04).

  • OLG Naumburg, 30.05.2002 - 2 U 42/01

    Kündigung des Kontokorrentkredits bei Duldung der Kontoüberziehung nur nach

    Im Anschluss an die Rechtsprechung des OLG Hamm (MDR 1999, 556, 557; s. auch Gottwald, Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 4. Aufl., Rdnr. 142 zu § 328 BGB) entfaltet das bloße Darlehensverhältnis mit einer GmbH daher keine Schutzwirkung zugunsten der Gesellschafter, und zwar auch dann nicht, wenn sich der jeweilige Gesellschafter für das Darlehen verbürgt hat.
  • OLG Celle, 15.02.2007 - 3 W 5/07

    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs gegen ein Geldinstitut wegen

    Ein Darlehensvertrag zwischen Bank und GmbH kann somit keine Schutzwirkung zu Gunsten des Gesellschafters begründen; die Betroffenheit des Gesellschafters ist eine bloß mittelbare (vgl. OLG Hamm, MDR 1999, 556, 557; MüKo-Gottwald, BGB, 4. Aufl., Rn. 143; Erman-Westermann, BGB, 11. Aufl., Rn. 24, je zu § 328).
  • OLG Frankfurt, 21.04.2010 - 2 Ws 147/08

    Antragsberechtigung nach § 172 StPO

    Der Senat schließt sich insoweit den Ausführungen des 11. Zivilsenates des BGH in seinem Urteil vom 24. Januar 2006 an, wonach ein Darlehensvertrag zwischen einer Bank und einer GmbH in Bezug auf deren Alleingesellschafter und Geschäftsführer nicht drittbezogen ist und dieser deshalb grundsätzlich keine Schutzwirkung zugunsten des Alleingesellschafters und Geschäftsführers entfaltet (so schon OLG Hamm MDR 1999, 556, 557).
  • LG Hagen, 30.04.2014 - 10 O 52/12

    Keine Kündigung zur Unzeit von Kreditvertrag bei Rückzahlungsfrist von 14 Tagen

    Dies gilt auch dann, wenn Pflichtverletzungen aus dem Darlehensverhältnis zur Insolvenz der GmbH geführt haben (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 18.10.2010, AZ: 3 U 165/09; OLG Hamm Urteil vom 07.12.1998, AZ: 31 U 38/98; OLG Celle, Beschluss vom 15.02.2007, AZ: 3 W 5/07).
  • KG, 29.09.2004 - 11 U 6703/00

    Bankenhaftung gegenüber Anlegern eines geschlossenen Immobilienfonds bei

    Die Darlehensgewährung wirkte sich auf die Vermögenslage der Gesellschafter der Anlagegesellschaft allenfalls mittelbar aus (vgl. OLG Hamm, MDR 1999, 556; Krüger a. a. O., Rdnr. 143; Rümker in EWiR 1985, 61, § 328 BGB, Nr. 1).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 23.03.1998 - 5 W 208/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,4705
OLG Koblenz, 23.03.1998 - 5 W 208/98 (https://dejure.org/1998,4705)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23.03.1998 - 5 W 208/98 (https://dejure.org/1998,4705)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23. März 1998 - 5 W 208/98 (https://dejure.org/1998,4705)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Schmerzensgeld bei sexuellem Missbrauch eines Kindes über einen längeren Zeitraum

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 847
    Höhe des Schmerzensgeldes bei sexuellem Mißbrauch eines Kindes L

  • rechtsportal.de

    BGB § 847
    Schmerzensgeld, bei sexuellem Kindesmißbrauch

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Koblenz - 3 O 222/97
  • OLG Koblenz, 23.03.1998 - 5 W 208/98

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 1640
  • FamRZ 1999, 1064
  • VersR 1999, 728
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Arnsberg, 12.09.2005 - 4 O 530/04

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung des Schädigers für eine vorsätzliche

    Im Hinblick auf die der Klägerin zugefügten Schmerzen und die von dem Beklagten ausgeführten brutalen Tathandlungen folgt die Kammer der Rechtsprechung, die bei derartigen Taten weitaus höhere Beträge zuerkennt, als dies in der Vergangenheit geschehen ist (vgl. hierzu BGH, NJW 1996, 1591 = VersR 1996, 382; OLG Hamm, ZfS 1992, 156; OLG Stuttgart, NJW-RR 1998, 534; LG Duisburg, zit. nach Hacks Nr. 1428; LG Köln zit. nach Hacks Nr. 1366; Slizyk, Schmerzensgeldtabelle, 3. Aufl., Rdnrn. 1417ff., OLG Koblenz NJW 1999, 1640).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 19.11.1998 - 3 U 235/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,24692
OLG Frankfurt, 19.11.1998 - 3 U 235/97 (https://dejure.org/1998,24692)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.11.1998 - 3 U 235/97 (https://dejure.org/1998,24692)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. November 1998 - 3 U 235/97 (https://dejure.org/1998,24692)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung notarieller Amtspflichten; Beurkundung eines Kaufvertrages; Prüfungs- und Belehrungspflicht eines Notars; Recht auf eine unentgeltliche und dauerhafte Nutzung des Dauerparkers; Recht auf eine unentgeltliche, dauerhafte und ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

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